Beschluss (GASP) 2015/875 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (EUMAM RCA/3/2015)
Text
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Article 1
1 Das Beitragsangebot der Republik Serbien zur militärischen GSVP-Beratungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (im Folgenden „EUMAM RCA“) wird angenommen und als erheblich betrachtet.
2 Die Republik Serbien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUMAM RCA befreit.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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