Durchführungsbeschluss (EU) 2015/903 der Kommission vom 10. Juni 2015 über eine von Spanien gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates getroffene Maßnahme zum Verbot des Inverkehrbringens eines Rasentrimmers des Herstellers NINGBO SPARK TOOLS Co Ltd China (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3800) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von Spanien ergriffene Maßnahme zum Verbot des Inverkehrbringens des Rasentrimmers N1E-SPK-200 (CB200-08) des Herstellers SPARK TOOLS Co Ltd China, der von ADEO SERVICES Frankreich eingeführt und in Spanien von LEROY MERLIN Spanien vertrieben wird, ist gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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