Beschluss (GASP) 2015/972 des Rates vom 22. Juni 2015 über die Einleitung der Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED)
Text
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Article 1
Der Operationsplan und die Einsatzregeln für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED) werden gebilligt.
Article 2
1 EUNAVFOR MED wird am 22. Juni 2015 eingeleitet.
2 Der Rat bewertet gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2015/778, ob die Bedingungen für Schritte über die erste Phase hinaus erfüllt sind; dabei trägt er etwaigen anwendbaren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Zustimmung der betroffenen Küstenstaaten Rechnung. Vorbehaltlich der Bewertung durch den Rat ist das PSK gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/778 befugt zu entscheiden, wann der Übergang zwischen den verschiedenen Phasen der Operation stattfindet.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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