Beschluss der Kommission vom 26. Oktober 2015 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits
Text
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Article 1
Der Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft wird genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist dem Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Europäischen Union beigefügt .
Article 2
Dieser Beschluss berührt nicht die Standpunkte der Mitgliedstaaten und der Europäischen Atomgemeinschaft zum Status des Kosovos.
Article 3
Das für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständige Kommissionsmitglied wird ermächtigt, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits zu unterzeichnen und die in Artikel 144 des Abkommens vorgesehene Genehmigungsurkunde zu hinterlegen.
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