Beschluss (EU) 2015/1174 des Rates vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije
Text
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Article 1
Artikel 1 Absatz 13 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(13) Ernst & Young d.o.o. wird als der externe Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 anerkannt.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
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