Beschluss (EU) 2015/1277 des Rates vom 13. Oktober 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung, im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Zusatzprotokolls genehmigt. Der Wortlaut des Zusatzprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Zusatzprotokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Das Zusatzprotokoll wird gemäß seines Artikel 12 Absatz 4 vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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