Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1290 der Kommission vom 23. Juli 2015 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von raffiniertem Öl aus Samen von Buglossoides arvensis als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4961)
Text
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Article 1
Raffiniertes Öl aus Samen von Buglossoides arvensis gemäß der Spezifikation in Anhang I darf für die in Anhang II genannten Verwendungen und bis zu den dort aufgeführten Höchstgehalten unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2002/46/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, der Richtlinie 1999/21/EG und der Richtlinie 96/8/EG als neuartige Lebensmittelzutat in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die Bezeichnung der mit diesem Beschluss zugelassenen Lebensmittelzutat raffiniertes Öl aus Samen von Buglossoides arvensis, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „raffiniertes Öl aus Buglossoides“.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Technology Crops International, 7996 North Point Blvd Winston Salem, NC 27106, USA, gerichtet.
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