Beschluss (EU) 2015/1293 des Rates vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Text
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Article 1
Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 12 des Übereinkommens im Namen der Union zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Übereinkommen gebunden zu sein.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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