Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1320 der Kommission vom 30. Juli 2015 über die Streichung der Verweise auf die Normen für Schnullerhalter, für Schnuller, für Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen und für Grillgeräte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verweise auf folgende Normen werden aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen: a) EN 12586:1999 und EN 12586:1999/AC:2002 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Schnullerhalter — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“; b) EN 1400-1:2002 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder — Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Produktinformationen“; c) EN 1400-2:2002 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder — Teil 2: Mechanische Anforderungen und Prüfungen“; d) EN 1400-3:2002 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder — Teil 3: Chemische Anforderungen und Prüfungen“; e) EN 13138-2:2002 „Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen — Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Auftriebshilfen, die gehalten werden“; f) EN 1860-1:2003 „Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen — Teil 1: Grillgeräte für feste Brennstoffe — Anforderungen und Prüfverfahren“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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