Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1357 der Kommission vom 4. August 2015 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den den Niederlanden bei der Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in den Jahren 2011, 2012 und 2013 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 5342)

CELEX
32015D1357
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-08-04
In force since
2015-08-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die endgültige zusätzliche finanzielle Beteiligung der Union an den Kosten, die den Niederlanden 2011 durch Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza entstanden sind, wird auf 13278,64 EUR festgesetzt.

Article 2

1 Die finanzielle Beteiligung der Union an den Kosten, die den Niederlanden 2012 durch Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza entstanden sind, wird auf 400115,25 EUR festgesetzt.

2 Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung der Union, der noch an die Niederlande gezahlt werden muss, wird somit auf 190115,25 EUR festgesetzt.

Article 3

1 Die finanzielle Beteiligung der Union an den Kosten, die den Niederlanden 2013 durch Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza entstanden sind, wird auf 576573,60 EUR festgesetzt.

2 Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung der Union, der noch an die Niederlande gezahlt werden muss, wird somit auf 326573,60 EUR festgesetzt.

Article 4

Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions