Beschluss (EU) 2015/1497 des Rates vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) wird hiermit — vorbehaltlich der Verfahren für seinen Abschluss — genehmigt. Das Abkommen in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels wird ab dem … vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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