Beschluss (GASP) 2015/1521 des Rates vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Text
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Article 1
Der Beschluss 2013/320/GASP wird aufgehoben.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 30. Juni 2015.
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