Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1612 der Kommission vom 23. September 2015 zur Änderung der Entscheidung 2008/961/EG über die Verwendung der nationalen Rechnungslegungsgrundsätze bestimmter Drittländer und der International Financial Reporting Standards durch Wertpapieremittenten aus Drittländern bei der Erstellung ihrer konsolidierten Abschlüsse (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6369) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
In Artikel 1 Absatz 3 der Entscheidung 2008/961/EG wird das Datum „1. Januar 2015“ durch das Datum „1. April 2016“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Er gilt ab dem 1. Januar 2015.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions