Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1751 der Kommission vom 29. September 2015 über die Bedingungen der Zulassung eines Bromadiolon enthaltenden Biozidprodukts, mit denen das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates die Kommission befasst hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6516) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Dieser Beschluss gilt für das Produkt, das im Register für Biozidprodukte als UK-0005252-0000 ausgewiesen ist.
Article 2
Das Produkt erfüllt die Bedingung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 bezüglich der hinreichenden Wirksamkeit seines Einsatzes in Gebäuden und um sie herum gegen Mäuse und Ratten sowie in der Kanalisation gegen Ratten.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions