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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2015/1753 der Kommission vom 30. September 2015 über die Bestätigung der Beteiligung Italiens an einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

CELEX
32015D1753
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-09-30
In force since
2015-10-02
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Teilnahme Italiens an der Verstärkten Zusammenarbeit

1 Die Teilnahme Italiens an der mit dem Beschluss 2011/167/EU genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes wird bestätigt.

2 Im Einklang mit diesem Beschluss finden die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012 auf Italien Anwendung.

Article 2 Von Italien zu erstattende Meldung

1 Italien meldet der Kommission die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 ergriffenen Maßnahmen bis zum Datum des Beginns der Anwendung der genannten Verordnung.

2 Italien meldet der Kommission die gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 ergriffenen Maßnahmen bis zum Datum des Beginns der Anwendung der genannten Verordnung oder, falls das Einheitliche Patentgericht am Tag des Beginns der Anwendung dieser Verordnung für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung in Italien nicht ausschließlich zuständig ist, bis zu dem Datum, von dem an das Einheitliche Patentgericht in Italien über ausschließliche Zuständigkeit verfügt.

Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012 in Italien

1 Die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012 treten in Italien am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

2 Die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012 gelten für Italien vom Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht an.

Article 4 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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