Beschluss (EU) 2015/1788 des Rates vom 1. Oktober 2015 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Text
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Article 1
Die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien um weitere fünf Jahre wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union gegenüber der Regierung der Republik Indien die Notifizierung gemäß Artikel 11 Buchstabe b des Abkommens vor, dass die Union ihre für die Verlängerung des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union gegenüber der Regierung der Republik Indien die folgende Notifikation vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; seit diesem Zeitpunkt übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf die ‚Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, sofern angezeigt, als Bezugnahmen auf die ‚Europäische Union‘ gelesen werden.“
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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