Beschluss (EU) 2015/1872 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union ein Betrag von 16274765 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt. Der Betrag dieser Inanspruchnahme wird in voller Höhe durch die Mittel gedeckt, die durch den Beschluss (EU) 2015/422 des Europäischen Parlaments und des Rates für Vorauszahlungen im Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2015 unter der Haushaltslinie 13 06 01 mobilisiert wurden. Der unter dieser Haushaltslinie für Vorauszahlungen verfügbare Betrag wird entsprechend reduziert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 6. Oktober 2015.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions