Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1876 des Rates vom 8. Oktober 2015 über Kontrollmaßnahmen für 5-(2-Aminopropyl)indol
Text
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Article 1
Die neue psychoaktive Substanz 5-(2-Aminopropyl)indol wird unionsweit Kontrollmaßnahmen unterworfen.
Article 2
Unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Frist, innerhalb deren sie in ihren nationalen Rechtsvorschriften 5-(2-Aminopropyl)indol gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2013/496/EU Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen unterwerfen müssen, wird der Beschluss 2013/496/EU mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses unwirksam.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.
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