Beschluss (EU) 2015/1893 des Rates vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Text
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Article 1
Das Protokoll über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Vorbehaltlich der im Anhang aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, die durch den Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen am Protokoll im Namen der Union zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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