Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1960 der Kommission vom 29. Oktober 2015 zur Erstellung der jährlichen Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2016 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
In diesem Beschluss werden die jährlichen Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien im Elektrizitäts- und Gasbereich für 2016 festgelegt.
Article 2
Die jährliche Prioritätenliste 2016 für die Entwicklung harmonisierter Vorschriften im Elektrizitätsbereich lautet: Netzanschlussbestimmungen: Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (Fortführung der Annahme durch die Kommission nach der Abstimmung im Ausschuss 2015), Netzanschlussbestimmungen für Verteilernetze und Verbrauchsanlagen (Fortführung der Annahme durch die Kommission nach der Abstimmung im Ausschuss 2015), Netzanschlussbestimmungen für HGÜ-Systeme (Fortführung der Annahme durch die Kommission nach der Abstimmung im Ausschuss 2015), Vorschriften für den Netzbetrieb (Fortführung der Annahme durch die Kommission nach der Abstimmung im Ausschuss 2015), Vorschriften für die längerfristige Kapazitätsvergabe (Fortführung der Annahme durch die Kommission nach der Abstimmung im Ausschuss 2015), Vorschriften für Regel- und Ausgleichsenergie, einschließlich netzbezogener Vorschriften für die Reserveleistung (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung der Annahme durch die Kommission), Vorschriften für Notfälle und den Wiederaufbau (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung der Annahme durch die Kommission), Vorschriften für harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen (Erstellung von Rahmenleitlinien durch ACER auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Scoping-Tätigkeiten sowie ihrer Entscheidungen im Rahmen der Initiative zur Umgestaltung des Energiemarktes).
Article 3
Die jährliche Prioritätenliste 2016 für die Entwicklung harmonisierter Vorschriften im Gasbereich lautet: Vorschriften für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Einleitung der Annahme durch die Kommission), Vorschriften für eine EU-weite marktbasierte Vorgehensweise bei der Vergabe „neu gebauter“ Gasfernleitungskapazitäten (Einleitung der Annahme durch die Kommission), Vorschriften hinsichtlich der künftigen CEN-Norm zur H-Gas-Qualität (Entwurf eines Änderungsvorschlags für den Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch und Einleitung der Annahme durch die Kommission).
Article 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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