Beschluss (GASP) 2015/1965 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/4/2015)
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Article 1 Beiträge von Drittstaaten
1 Der Beitrag der Schweiz zur EUAM Ukraine wird angenommen und als erheblich betrachtet.
2 Die Schweiz wird von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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