Beschluss (EU) 2015/1969 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich des Beitritts der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Im Namen der Europäischen Union ist im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vorbehaltlich der besonderen Beitrittsbedingungen im Anhang dieses Beschlusses genehmigt wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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