Beschluss (EU) 2015/1988 des Rates vom 22. Oktober 2015 über die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, und dem Kosovo im Namen der Europäischen Union wird in Bezug auf die Teile, die in den Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens genehmigt .
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung im Namen der Union wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Dieser Beschluss berührt nicht die Standpunkte der Mitgliedstaaten und der Union zum Status des Kosovos.
Article 4
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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