Beschluss (GASP) 2015/2008 des Rates vom 10. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Text
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Article 1
„(2 Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUMM Georgia teilnehmen. Zudem gelten für die von der EUMM Georgia erworbenen Güter keinerlei Ursprungsregeln.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2015.
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