Beschluss (EU) 2015/2020 des Rates vom 26. Oktober 2015 zur Übertragung der Befugnis zur Ausstellung von Laissez-passer für Mitglieder, Beamte und sonstige Bedienstete des Europäischen Rates und des Rates sowie für besondere Antragsteller gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 auf den Generalsekretär des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/682/EG, Euratom
Text
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Article 1
Die dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten des Rates mit Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls Nr. 7 für die Ausstellung von Ausweisen (Laissez-passer) für Mitglieder ihrer Organe, Beamte und sonstige Bedienstete des Europäischen Rates und des Rates sowie besondere Antragsteller gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 übertragenen Befugnisse werden durch den Generalsekretär des Rates ausgeübt. Der Generalsekretär ist ermächtigt, diese Befugnisse dem Generaldirektor der Verwaltung zu übertragen.
Article 2
Der Beschluss 2005/682/EG, Euratom wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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