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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2058 der Kommission vom 13. November 2015 zur Änderung und Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/144 zur Festlegung der Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen und von Zahlungsanträgen und der diesbezüglichen Informationen hinsichtlich der Dringlichkeitsmaßnahmen gegen Tierseuchen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7807)

CELEX
32015D2058
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-11-13
In force since
2015-11-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/144

In Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/144 erhält der erste Absatz folgende Fassung: „Binnen 30 Tagen nach der amtlichen Bestätigung des Auftretens einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 aufgeführten Seuche legen die Mitgliedstaaten anhand einer elektronischen Datei gemäß dem in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführten Muster vorläufige Angaben über die Kategorien der betreffenden Tiere und Erzeugnisse sowie den Marktwert jeder dieser Kategorien vor.“.

Article 2 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/144

In Anhang IV des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/144 erhält der Abschnitt „Operative Kosten — Antrag auf Erstattung“ die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Article 3 Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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