Beschluss (EU) 2015/2103 des Rates vom 16. November 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (im Folgenden „Protokoll“) wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird gemäß Artikel 14 des Protokolls ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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