Beschluss (EU) 2015/2108 des Rates vom 16. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts, dem zufolge die Präferenzbehandlungen, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) zählenden Mitglieder gewähren will, notifiziert werden sollen und die Zustimmung zu einer über den Markzugang hinausgehenden Präferenzbehandlung eingeholt werden soll
Text
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Article 1
Der im Namen der Union innerhalb des CTS zu vertretende Standpunkt ist, dem CTS die Präferenzbehandlungen zu notifizieren, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der LDC-Mitglieder gemäß dem WTO-Dokument S/C/N/840 im Einklang mit den Beschlüssen der WTO-Ministerkonferenz vom 17. Dezember 2011 und 7. Dezember 2013 gewähren will, und im CTS die Zustimmung zu den über den Marktzugang hinausgehenden Präferenzbehandlungen einzuholen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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