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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2109 des Rates vom 17. November 2015 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme anzuwenden

CELEX
32015D2109
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-11-17
In force since
2015-11-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG wird das Vereinigte Königreich ermächtigt, vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 den Mehrwertsteueranteil, der auf Kraftstoffkosten für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, pauschal festzusetzen.

Article 2

Der in Artikel 1 genannte Mehrwertsteueranteil wird in Festbeträgen ausgedrückt, die auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes des Fahrzeugtyps festgesetzt werden und den Kraftstoffverbrauch widerspiegeln. Das Vereinigte Königreich passt diese Festbeträge jährlich der Entwicklung der durchschnittlichen Kraftstoffkosten an.

Article 3

Die Steuerpflichtigen können die Anwendung der auf der Grundlage dieses Beschlusses eingeführten Regelung frei wählen.

Article 4

Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Sondermaßnahme ist der Kommission bis spätestens 31. März 2018 zusammen mit einem Bericht über die Überprüfung ihrer Anwendung vorzulegen.

Article 5

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

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