Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2015/2187 der Kommission vom 25. November 2015 zur Änderung der Entscheidung 2005/816/EG, Euratom, mit der die Republik Estland ermächtigt wird, die Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel bei bestimmten Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8172)
Text
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Article 1a
Abweichend von Artikel 1 dieser Entscheidung wird die Republik Estland ermächtigt, zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020 für die in Anhang X Teil B Nummer 10 (Beförderung von Personen) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates genannten Umsätze 0,23 % der vorläufigen Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.
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