Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2015/2190 der Kommission vom 25. November 2015 zur Ermächtigung Italiens, bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte annähernde Schätzungen zugrunde zu legen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8187)
Text
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Article 1
Italien wird ermächtigt, vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für die in Anhang X Teil B Nummer 10 der Richtlinie 2006/112/EG genannten Umsätze annähernde Schätzungen zugrunde zu legen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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