Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2277 der Kommission vom 2. Dezember 2015 zur Genehmigung der nationalen Pläne für die Umsetzung der Validierungssysteme gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates durch die Kommission (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8830)
Text
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Article 1
1 Die nationalen Pläne gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 der Hellenischen Republik (Griechenland) und der Republik Kroatien für die Umsetzung des Validierungssystems werden genehmigt.
2 Kommt die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen von Titel X der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durchgeführten Überprüfungen, Inspektionen und Audits zu dem Ergebnis, dass die gemäß Absatz 1 genehmigten Validierungspläne keine wirksame Umsetzung der in Artikel 109 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten ermöglichen, so kann sie nach Rücksprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten die Änderung der Pläne fordern.
3 Die Mitgliedstaaten ändern ihre Pläne in Übereinstimmung mit der Aufforderung der Kommission gemäß Absatz 2.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Hellenische Republik und die Republik Kroatien gerichtet.
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