Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2396 des Rates vom 10. Dezember 2015 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2009/1008/EU zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung zu verlängern
Text
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Article 2
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2018. Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Regelung ist der Kommission bis zum 31. März 2018 zusammen mit einem Bericht über die Anwendung der Regelung vorzulegen.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
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