Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2398 der Kommission vom 17. Dezember 2015 über die Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Antrag einer in einem Drittstaat ansässigen Abwrackeinrichtung auf Aufnahme in die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Informationen und Unterlagen zur Identifizierung einer in einem Drittstaat ansässigen Abwrackeinrichtung, die die Aufnahme in die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen beantragt, werden in dem im Anhang vorgegebenen Format eingereicht.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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