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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2444 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung von Standardanforderungen an Anträge der Mitgliedstaaten auf Finanzhilfe der Union für nationale Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/425/EG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 9192) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32015D2444
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-12-17
In force since
2015-12-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Zusätzlich zu dem in Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 festgelegten Inhalt enthalten die nationalen Programme die in den Anhängen dieses Beschlusses aufgeführten Angaben.

Article 2

Die nationalen Programme gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 werden online unter Verwendung der entsprechenden elektronischen Standardvorlagen gemäß den Anhängen I bis IV dieses Beschlusses oder auf dem Postweg unter Verwendung der entsprechenden Standardvorlagen gemäß Anhang V dieses Beschlusses für nicht in den elektronischen Vorlagen erfasste Tierseuchen bzw. gemäß Anhang VI dieses Beschlusses für Aquakulturseuchen vorgelegt.

Article 3

Die Entscheidung 2008/425/EG wird aufgehoben.

Article 4

Dieser Beschluss gilt für die Vorlage nationaler Tilgungs-, Bekämpfungs- und Überwachungsprogramme für das Jahr 2017 und die Folgejahre.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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