Beschluss (EU) 2015/2453 des Rates vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Text
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Article 1
Das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Änderungsprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsprotokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
2 Die Kommission unterrichtet das Fürstentum Liechtenstein und die Mitgliedstaaten über die Mitteilungen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Abkommens in der sich aus dem Änderungsprotokoll ergebenden Fassung.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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