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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2015/212 der Kommission vom 11. Februar 2015 mit Anwendungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der technischen Spezifikationen des Systems, in dem die für die Begleitung, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung jedes Vorhabens benötigten Daten, einschließlich Angaben zu den einzelnen Teilnehmern an aus OP II kofinanzierten Vorhaben, aufgezeichnet und gespeichert werden

CELEX
32015R0212
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-02-11
In force since
2015-03-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Allgemeine Bestimmungen

Das System zur Aufzeichnung und Speicherung der Daten von Vorhaben gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 entspricht den in den Artikeln 2 bis 5 festgelegten technischen Spezifikationen.

Article 2 Schutz und Sicherung von Daten und Dokumenten sowie ihrer Integrität

1 Der Zugriff auf das System basiert auf vorab festgelegten Rechten für die verschiedenen Nutzer; er wird aufgehoben, wenn er nicht mehr benötigt wird.

2 Das System protokolliert jede Aufzeichnung, Änderung und Löschung von Dokumenten und Daten.

3 Das System lässt keine inhaltliche Änderung von Dokumenten mit einer elektronischen Signatur zu. Ein nicht veränderbarer Zeitstempel, der die Hinterlegung des Dokuments mit einer elektronischen Signatur bestätigt, wird generiert und mit dem Dokument verknüpft. Die Löschung eines solchen Dokuments wird entsprechend Absatz 2 protokolliert.

4 Für die Daten werden regelmäßig Sicherungskopien erstellt. Für den Notfall steht eine Sicherungskopie mit dem gesamten replizierten Inhalt des elektronischen Dateiarchivs bereit.

5 Das System zur elektronischen Speicherung ist gegen jede Gefahr eines Verlusts oder einer Veränderung seiner Integrität geschützt. Ein solcher Schutz umfasst physischen Schutz vor ungünstigen Temperaturen und Feuchtigkeit, Brand- und Diebstahlmeldesysteme, geeignete Systeme zum Schutz gegen Virusattacken, Hacker und sonstigen unbefugten Zugriff.

6 Das System sieht eine Migration von Daten, Format und Hardware in ausreichenden Abständen vor, um Lesbarkeit und Zugänglichkeit der Dokumente und Daten bis zum Ende des betreffenden Zeitraums gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 zu garantieren.

Article 3 Such- und Berichterstattungsfunktionen

Das System umfasst a) geeignete Suchinstrumente für ein problemloses Auffinden von Dokumenten, Daten und ihren Metadaten; b) eine Berichterstattungsfunktion für die Generierung von Berichten auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien, insbesondere für die in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 532/2014 der Kommission aufgeführten Daten; c) eine Möglichkeit für die Speicherung, den Export oder den Druck der unter Buchstabe b genannten Berichte oder einen Link zu einer externen Anwendung, die eine solche Möglichkeit bietet.

Article 4 Dokumentation des Systems

Die Verwaltungsbehörde stellt eine detaillierte und aktualisierte funktionelle und technische Dokumentation über den Betrieb und die Merkmale des Systems bereit, die den relevanten für die Programmverwaltung zuständigen Stellen, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof auf Anfrage zugänglich ist. Die Dokumentation gemäß Absatz 1 belegt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in dem jeweiligen Mitgliedstaat.

Article 5 Sicherheit des Informationsaustauschs

Das genutzte System wird durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen für die Klassifizierung von Dokumenten, den Schutz von Informationssystemen und den Schutz personenbezogener Daten geschützt. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den internationalen Standards und den rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene. Bei Interaktion des Systems mit anderen Modulen und Systemen werden die Netze und Einrichtungen zur Übertragung durch die in Absatz 1 genannten Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Article 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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