Durchführungsverordnung (EU) 2015/272 der Kommission vom 19. Februar 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 612/2013 betreffend die Verwaltung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten und Steuerlager, zugehörige Statistiken und Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern
Text
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Article 1
In Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 612/2013 wird eine Ziffer iv) mit folgendem Wortlaut eingefügt: „iv) Angaben zum Code Wirtschaftsbeteiligter (Rolle), aus denen hervorgeht, ob einem registrierten Empfänger oder zugelassenen Lagerinhaber gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2008/118/EG die Bewilligung erteilt wurde, verbrauchsteuerpflichtige Waren an einen Bestimmungsort für eine Direktlieferung befördern zu lassen (Datengruppe 2.3 gemäß Anhang I Tabelle 2).“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. März 2015.
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