Verordnung (EU) 2015/1102 der Kommission vom 8. Juli 2015 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung verschiedener Aromastoffe aus der Unionsliste (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Lebensmittel, die die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten fünf Aromastoffe enthalten und innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden, aber nicht Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 entsprechen, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum vermarktet werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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