Durchführungsverordnung (EU) 2015/1430 der Kommission vom 26. August 2015 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Jambon de Lacaune (g.g.A.))
Text
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Article 1
Die Bezeichnung „Jambon de Lacaune“ (g.g.A.) wird eingetragen. Mit der in Absatz 1 genannten Bezeichnung wird ein Erzeugnis der Klasse 1.2 „Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Den Unternehmen SARL René Pujol und Maison Nègre wird gestattet, die eingetragene Bezeichnung „Jambon de Lacaune“ (g.g.A.) bis zum 3. März 2019 weiter zu verwenden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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