Delegierte Verordnung (EU) 2015/1556 der Kommission vom 11. Juni 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Übergangsbehandlung von Beteiligungspositionen bei der Anwendung des IRB-Ansatzes (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die zuständigen Behörden können Instituten und EU-Tochterunternehmen von Instituten die in Artikel 495 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannte Ausnahme von der Behandlung im IRB-Ansatz nur für die Kategorien ihrer Beteiligungspositionen gewähren, die bereits am 31. Dezember 2013 von der Behandlung im IRB-Ansatz ausgenommen waren.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions