Durchführungsverordnung (EU) 2015/2018 der Kommission vom 11. November 2015 zum Widerruf der mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU bestätigten Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für die Geltungsdauer der endgültigen Maßnahmen im Hinblick auf zwei ausführende Hersteller
Text
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Article 1
Die Annahme der Verpflichtung in Bezug auf i) Chint Solar (Zhejiang) Co. Ltd mit seinen verbundenen Unternehmen in der Europäischen Union, für die gemeinsam der TARIC-Zusatzcode B810 gilt, und ii) Hangzhou Zhejiang University Sunny Energy Science and Technology Co. Ltd und Zhejiang Jinbest Energy Science and Technology Co. Ltd, für die gemeinsam der TARIC-Zusatzcode B825 gilt, durch den Durchführungsbeschluss 2013/707/EU wird hiermit widerrufen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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