Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2014/24/EU wird wie folgt geändert: (1) Artikel 4 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird der Betrag „5186000 EUR“ durch „5225000 EUR“ ersetzt. b) Unter Buchstabe b wird der Betrag „134000 EUR“ durch „135000 EUR“ ersetzt. c) Unter Buchstabe c wird der Betrag „207000 EUR“ durch „209000 EUR“ ersetzt. (2) Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird der Betrag „5186000 EUR“ durch „5225000 EUR“ ersetzt. b) Unter Buchstabe b wird der Betrag „207000 EUR“ durch „209000 EUR“ ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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