Beschluss (EU) 2016/661 der Europäischen Zentralbank vom 15. April 2016 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2016 (EZB/2016/7)
Text
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Article 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2016
1 Der nach dem Anhang berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2016 beläuft sich auf 404536022 EUR.
2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 357520301 EUR; b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 47015721 EUR;
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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