Beschluss (EU) 2016/1974 der Europäischen Zentralbank vom 31. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/810 (EZB/2016/10) über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2016/30)
Text
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Article 1 Änderungen
Der Beschluss (EU) 2016/810 (EZB/2016/10) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i erhält folgende Fassung: „i) Das Leitinstitut beantragt bei seiner NZB die Anerkennung einer Änderung der Zusammensetzung der GLRG-II-Gruppe gemäß dem auf der Website der EZB veröffentlichten unverbindlichen Kalender für GLRG II.“ 2. Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) bei Änderungen, bei denen Absatz 5, Absatz 6 Buchstabe b oder Absatz 6 Buchstabe c Anwendung findet, kann das Leitinstitut auf der Grundlage der neuen Zusammensetzung seiner GLRG-II-Gruppe erst an einem GLRG II teilnehmen, nachdem es die Bestätigung der Anerkennung der neuen Gruppenzusammensetzung seiner NZB erhalten hat; und“.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 31. Oktober 2016 in Kraft.
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