Beschluss (EU) 2016/63 des Rates vom 15. Januar 2016 über den Beitritt Kroatiens zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind
Text
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Article 1
Das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte beteiligt sind, tritt für Kroatien am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag der Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft.
Article 2
Der Wortlaut des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte beteiligt sind, in kroatischer Sprache ist in gleicher Weise verbindlich wie die übrigen Sprachfassungen des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte beteiligt sind.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
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