Beschluss (EU) 2016/153 der Kommission vom 2. Juli 2015 über die Maßnahmen SA.31883-2015/N, 2011/C, die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG und des Volksbanken-Verbunds durchgeführt hat und plant weiter durchzuführen, und zur Änderung des Beschlusses 2013/298/EU (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4635) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die im Umstrukturierungsplan vom 23. Juni 2015 enthaltenen Maßnahmen und der damit verbundene Zusagenkatalog stellen keine neuen staatlichen Beihilfen dar.
2 Die im Umstrukturierungsplan vom 23. Juni 2015 enthaltenen Maßnahmen und der damit verbundene Zusagenkatalog sind von solcher Gestalt, dass die Maßnahmen, auf die Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2013/298/EU verweist, mit dem Binnenmarkt kompatibel bleiben.
Article 2
1 Artikel 2 des Beschlusses 2013/298/EU erhält folgende Fassung: Österreich stellt sicher, dass der am 23. Juni 2015 übermittelte Umstrukturierungsplan vollständig umgesetzt wird, einschließlich der Zusagen im Anhang zu diesem Beschluss.“
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
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