Durchführungsbeschluss (EU) 2016/170 der Kommission vom 5. Februar 2016 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Finnland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 658)
Text
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Article 1
Folgende Verfahren werden zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern gemäß Anhang IV Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Finnland zugelassen: a) das Gerät „Hennessy Grading Probe 4 (HGP4)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil I des Anhangs aufgeführt sind; b) das Gerät „AutoFOM III“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil II des Anhangs aufgeführt sind.
Article 2
Änderungen der zugelassenen Geräte oder Einstufungsverfahren sind nicht zulässig, es sei denn, diese Änderungen werden ausdrücklich im Wege eines Beschlusses der Kommission genehmigt.
Article 3
Die Entscheidung 96/550/EG wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Februar 2016.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.
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