Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/170 der Kommission vom 5. Februar 2016 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Finnland (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 658)

CELEX
32016D0170
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-02-05
In force since
2016-02-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Folgende Verfahren werden zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern gemäß Anhang IV Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Finnland zugelassen: a) das Gerät „Hennessy Grading Probe 4 (HGP4)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil I des Anhangs aufgeführt sind; b) das Gerät „AutoFOM III“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil II des Anhangs aufgeführt sind.

Article 2

Änderungen der zugelassenen Geräte oder Einstufungsverfahren sind nicht zulässig, es sei denn, diese Änderungen werden ausdrücklich im Wege eines Beschlusses der Kommission genehmigt.

Article 3

Die Entscheidung 96/550/EG wird aufgehoben.

Article 4

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Februar 2016.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions