Durchführungsbeschluss (EU) 2016/175 der Kommission vom 8. Februar 2016 über eine Maßnahme Spaniens gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot des Inverkehrbringens eines Hochdruckreinigers (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 670) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von Spanien ergriffene Maßnahme zum Verbot des Inverkehrbringens des Hochdruckreinigers vom Typ Parkside PHD 100 B2, der von dem Unternehmen Grizzly Gartengeräte GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland hergestellt wird und von LIDL Supermercados, S.A.U., Spanien, vertrieben wird, ist gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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