Beschluss (EU) 2016/252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Bereitstellung von Vorauszahlungen
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 50000000 EUR für Vorauszahlungen bereitgestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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